Seite 11 - Datenschutz in der Arztpraxis

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1. Wann besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten?

Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gilt immer dann, wenn in einem Unternehmen ständig mehr als neun Personen mit der automatisierten oder wenn mindestens 20 Personen mit der nicht-automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Ebenso besteht eine Pflicht, wenn das Unternehmen als verantwortliche Stelle automatisierte Verarbeitungen vornimmt, die einer Vorabkontrolle unterliegen, personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert werden.

2. Kann auch ein externer Datenschutzbeauftragter für den Betrieb bestellt werden?

3. Sind kleinere Unternehmen ebenso dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, sei es intern oder extern?

4. Welche Personen dürfen überhaupt zu Beauftragten für den Datenschutz bestellt werden?


5.
Wie bestimmt sich das Maß der erforderlichen Fachkunde?

6. Welche Aufgabe hat der Datenschutzbeauftragte?

7. Welche Vorgaben muss ein Datenschutzbeauftragter erfüllen?

8. Macht es einen Unterschied ob ein interner oder ein externer DSB bestellt wird?

9. Welche Qualifikationen muss ein Datenschutzbeauftragter erfüllen?

10. Wie sieht das berufliche Leitbild eines Datenschutzbeauftragten im Einzelnen aus?

11. Was kann ein externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen leisten?

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