1. Wann besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten?
2. Kann auch ein externer Datenschutzbeauftragter für den Betrieb bestellt werden?
3. Sind kleinere Unternehmen ebenso dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, sei es intern oder extern?
4. Welche Personen dürfen überhaupt zu Beauftragten für den Datenschutz bestellt werden?
Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer von Anfang an die zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Ausgenommen sind jedoch solche Personengruppen, bei deren Tätigwerden es zu Interessenkollisionen kommen kann. Namentlich sind dies Geschäftsführer, Leiter der IT-Abteilung sowie weitere Personen in ähnlich herausgestellter Position, bei denen die Unabhängigkeit nicht gewährleistet werden.
5. Wie bestimmt sich das Maß der erforderlichen Fachkunde?
6. Welche Aufgabe hat der Datenschutzbeauftragte?
7. Welche Vorgaben muss ein Datenschutzbeauftragter erfüllen?
8. Macht es einen Unterschied ob ein interner oder ein externer DSB bestellt wird?
9. Welche Qualifikationen muss ein Datenschutzbeauftragter erfüllen?
10. Wie sieht das berufliche Leitbild eines Datenschutzbeauftragten im Einzelnen aus?
11. Was kann ein externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen leisten?