"Rundum geschützt: Datenschutz in der Arztpraxis" - Datenschutz in der Arztpraxis

Direkt zum Seiteninhalt
. . . .
Dr. Weichert führt weiter aus: " Vor dem Eingestehen von massiven Verstößen müssen Dritte handfest Belege vorlegen, um ein Eingeständnis eines Fehlers zu erreichen. Ansonsten begegnete mir immer wieder ärztliches Abwiegeln, Schönfärben und - wenn das nicht half - Schweigen", so erzählte Dr.Thilo Weichert in seinem Vortrag am Deutschen "Arzt Recht Tag 2003" in Frankfurt/Main.
Zurück zum Seiteninhalt