Vorteile von externem Datenschutz
Ein Unternehmen, das sich für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten entscheidet, erhält ein auf Experten-Knowhow gestütztes professionelles Datenschutzmanagement. Es profitiert gleichzeitig von Synergieeffekten aus Erfahrungen mit anderen Unternehmen und IT-Anwendungen sowie der Kontaktpflege mit den Aufsichtsbehörden. Die damit einhergehende Erhöhung des Datenschutzniveaus bietet Schutz vor behördlichen Anordnungen und Bußgeldern und ist regelmäßig im Rahmen anstehender Zertifizierungsvorhaben von Bedeutung.
Kostenvorteile und Vermeidung von Interessenskonflikten
Neben der tiefen fachlichen Expertise spricht für die Auslagerung des Datenschutzes, dass Kosten, die für die Freistellung eines internen Datenschutzbeauftragten und dessen pflichtgemäßer Aus- und Weiterbildung (§4f Abs. 3 BDSG) anfallen würden, eingespart werden. Die Belegschaft kann sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, so dass ein interner Ressourcenschutz mit der Auslagerung des Datenschutzes einhergeht. Weiterhin werden Interessenskonflikte vermieden, die dann entstehen würden, wenn – unzulässiger Weise - die IT-Leitung(Lieferant-Betreuer) oder die Geschäftsführung als Datenschutzbeauftragte bestellt würden. Sichergestellt wird damit eine neutrale, sich lediglich am geltenden Recht orientierende Datenschutzberatung, die ggf. auch mit einer offensiven Darstellung der Datenschutzpolitik innerhalb und außerhalb des Unternehmens verbunden werden kann.
Minimiertes Haftungsrisiko und Ressourcen-Flexibilität
Mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist des Weiteren die Übernahme der Haftung für die Rechtskonformität interner Prozesse verbunden. Dabei bleibt das Unternehmen wegen des Fehlens eines besonderen Kündigungsschutzes des externen Datenschutzbeauftragten flexibel und kann sich regelmäßig unproblematisch von der vertraglichen Bindung lösen.